A Angaben zur Kommune
Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises | Stadt Coburg |
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Typ | kreisfrei |
Bundesland | Bayern |
Einreichende Dienststelle | ARGE ÖPNV Stadt und Landkreis Coburg |
Name des Ansprechpartners | Marita Nehring |
Funktion des Ansprechpartners | Nahverkehrsbeauftragte |
Straße/Postfach | Markt 10 |
Postleitzahl | 96450 |
Ort | Coburg |
Telefon des Ansprechpartners | +49 9561 89-1237 |
Telefax des Ansprechpartners | +49 9561 89-61237 |
E-Mail des Ansprechpartners | |
Internetadresse der Kommune |
B Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Titel des Wettbewerbsbeitrags
Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags
Auf Anregung des Behindertenbeauftragten der Stadt Coburg wurde bereits 2006 mit dem barrierefreien Umbau erster Bushaltestellen im Stadtgebiet begonnen. Auslöser war eine Deckensanierung, bei der auch Haltestellen im Umgriff lagen. Der politische Auftrag folgte, stufenweise alle Haltestellen im Stadtgebiet umzubauen. Das ging seinerzeit über die Forderung des BGG hinaus, das Umbauten bei Neubau oder Sanierung fordert. Zwischenzeitlich gibt das Personenbeförderungsgesetz mit dem 01.01.2022 einen konkreten Zielhorizont für den barrierefreien ÖPNV vor, was sich mit den Zielen des Freistaats Bayern weitestgehend deckt.
Die Stadt Coburg hat ein gewachsenes Stadtbusnetz mit 330 Bushaltestellen. Zwischenzeitlich sind ca. 1/3 der Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Dazu zählt in erster Linie ein erhöhter Bordstein, damit ein möglichst spaltenfreies Ein- und Aussteigen möglich wird. Wichtig ist auch das barrierefreie Umfeld, damit die Haltestelle überhaupt genutzt werden kann. Außerdem ist die gesamte Fahrzeugflotte des Stadtbusbetriebs auf Niederflurfahrzeuge umgestellt worden.
Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags
Wettbewerbsbeitrag: Barrierefreie Bushaltestellen in der Stadt Coburg – ein Beitrag zur barrierefreien Stadt
Ausgangssituation
Die kreisfreie Stadt Coburg mit 41.170 Einwohnern (11.2014) liegt im Norden Bayerns im Regierungsbezirk Oberfranken.
Knapp 22% der Coburger Bevölkerung sind älter als 65 Jahre, davon sind 59% Frauen. Insgesamt leben 4.742 anerkannte Schwerbehinderte in der Stadt. Als Oberzentrum ist Coburg darüber hinaus Einzugsgebiet für den gesamten Landkreis Coburg und angrenzende Gebiete, so dass weitere Personenkreise von einer barrierefreien Stadt profitieren.
Das Coburger Stadtbusnetz mit neun Linien befördert im Jahr 4,5 Mio. Fahrgäste. Auch hier spiegelt sich die Altersstruktur entsprechend wieder. Der Anteil der weiblichen Fahrgäste liegt bei rund 2/3. Der öffentliche Personennahverkehr ist für viele der heutigen Seniorengeneration der Garant für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Qualität des Angebots wird hoch eingeschätzt, wie die Seniorenbefragung zum seniorenpolitischen Gesamtkonzept aufgezeigt hat. Damit leistet der öffentliche Personenverkehr einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen jeden Alters auch unabhängig von körperlichen Einschränkungen selbstbestimmt am öffentlichen Leben teilnehmen können und körperlich und geistig beweglich bleiben.
Anlass
Viele Großstädte haben in den letzten Jahren vor allem bei schienengebundenen Nahverkehrssystemen hohe Summen in die Barrierefreiheit investiert. Der Bau von Aufzügen, der Einsatz von Niederflurfahrzeugen und die Anpassungen der Haltestelleninfrastruktur hat dort stattgefunden, wo das höchste Fahrgastaufkommen erreicht wurde. Der Busverkehr und weniger dicht besiedelte Städte haben kaum eine Rolle gespielt. Dennoch hat der Coburger Stadtbus durch die SÜC Bus und Aquaria GmbH zunehmend auf den Einsatz von Niederflurfahrzeugen gesetzt, was auch durch die Fahrzeugförderung des Freistaats Bayern begünstigt worden ist. Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr kann aber nur dann entstehen, wenn Fahrzeug und bauliche Haltestelleninfrastruktur ein System bilden.
Auf Anregung des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten sind dann 2006 erstmals dezentral gelegene Bushaltestellen im Stadtgebiet im Zusammenhang mit einer Deckenerneuerung und Bordsteinsanierung umgebaut worden. Das war Anlass für den Bausenat der Stadt, ein Konzept zur barrierefreien Gestaltung von ÖPNV-Haltestellen flächendeckend für das Coburger Stadtgebiet bei der Verwaltung in Auftrag zu geben.
Ein ausschließlicher Umbau im Zusammenhang mit Deckenerneuerungsmaßnahmen hätte einen Zeitraum von über 50 Jahren erfordert, bis der städtische Nahverkehr als barrierefrei hätte gelten können. Das Konzept sieht einen jährlichen Umbau von bis zu zehn Haltestellenkanten pro Jahr vor. Die Mittel dafür werden im Haushalt der Stadt Coburg bereitgestellt und durch eine Förderung des Freistaats Bayern über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt. Das Konzept ist letztlich auch in die Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans von Stadt und Landkreis Coburg eingeflossen. Der Nahverkehrsplan ermöglicht es auch, Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit zu definieren.
Konzeption, Ziele, Zielgruppen
Konzeptionell ist eine Anpassung aller Haltestellenkanten vorgesehen. Dabei werden zunächst besonders nachfragestarke Haltestellen und Haltestellen im Umfeld öffentlicher Einrichtungen sowie von Alten- und Seniorenheimen umgebaut. Abhängig vom Verkehrsaufkommen werden Haltestellenbuchten in aller Regel zu Fahrbahnrandhaltestellen umgeplant. So entfallen Kurvenfahrten für die ein- und aussteigenden Fahrgäste und der Betriebsablauf wird verstetigt.
Die Bordsteine werden auf ein Niveau von durchgängig 18 cm angehoben und das Umfeld entsprechend angepasst. Dabei wird nur, wenn es topographische Gründe gibt, eine Rampenneigung von mehr als 6% hergestellt. Zur vollständigen Barrierefreiheit ist ein ausreichender Bewegungsraum erforderlich, Witterungsschutzmaßnahmen an Einstiegshaltestellen, Sitzgelegenheiten und ein gut lesbarer Fahrplanaushang. Ergänzt wird der Umbau durch kontrastreiche taktile Elemente, damit Sehbehinderte und Blinde zielgerichtet zum Buseinstieg geleitet werden. Das Umfeld der Haltestelle wird bei Bedarf entsprechend mit gestaltet. So werden an ausgewählten Stellen auch barrierefreie Querungshilfen im Umfeld der Haltestellen mit gebaut, um ein gefahrloses Überqueren für den Ein- oder Ausstieg zu ermöglichen.
Die Maßnahme spricht in erster Linie Personen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das betrifft mehrheitlich ältere Menschen und Behinderte. Sie richtet sich aber auch an Personen mit kurzzeitigen Einschränkungen und zum Beispiel an Fahrgäste mit Kinderwagen oder Gepäckstücken.
Ziel ist es, die Teilnahme am öffentlichen Leben für alle gesellschaftlichen Gruppen selbständig, also ohne fremde Hilfe, zu ermöglichen. Vor allem die heutige Seniorengeneration verfügt nicht immer über eine Fahrerlaubnis oder über ein eigenes Auto. Aber auch für die insgesamt älter werdende Bevölkerung stellt ein barrierefreier öffentlicher Personennahverkehr eine Mobilitätsform dar, die unabhängig vom sozialen Status eine Teilnehme am öffentlichen Leben ermöglicht.
Der öffentliche Personennahverkehrs steht qua definitionem alters- und einkommensunabhängig allen Teilen der Gesellschaft offen. Er ermöglicht ohne weiteren Besitz die Teilnahme am öffentlichen Leben und eine selbstbestimmte Mobilität. Damit das möglichst lange so bleibt und nicht jemand, der zu alt zum Autofahren ist, auch zu alt für den ÖPNV ist, ist es erforderlich die Voraussetzungen im öffentlichen Verkehr entsprechend herzustellen. Dann ist die Teilnahme am öffentlichen Leben, das Treffen von Freunden, der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen, die Versorgungen mit Gütern des kurz- und langfristigen Bedarfs möglich.
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist eingebunden in ein übergeordnetes Herangehen im Sinne einer barrierefreien Stadt. Städtebauliche Großprojekte, wie der Umbau des Bahnhofvorplatzes, der Bau des ZOB am Bahnhof und der zentralen Umsteigehaltestelle Theaterplatz sind barrierefrei ausgeführt worden, ebenso wie das Sanierungsgebiet Ketschenvorstadt. Dazu gehört ein taktiles Leitsystem, abgestimmt mit den Behindertenvertretern, ebenso wie gesicherte Bordsteinabsenkungen (s. Anlage).
Mit gesicherten Absenkungen, Nullabsenkungen für Rollstuhl und Rollator in Kombination mit ertastbarer Kante für Sehbehinderte und Blinde, sind bereits verschiedene Querungshilfen im Stadtgebiet ausgeführt worden (s. Anlage).
Ergänzende Maßnahme: Zur Erhaltung der Mobilität ihrer Seniorinnen und Senioren zahlt die Stadt Coburg Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Führschein auf Dauer zurückgeben, für ein halbes Jahr eine Busfahrkarte für den Stadtbus. Damit wird die weitere Partizipation am städtischen Leben gefördert, auch ohne privaten Pkw.
Eine enge Zusammenarbeit erfolgt zwischen dem Sozialamt, dem Stadtbauamt und weiteren städtischen Ämtern bzw. Unternehmen. Dazu gehört der Verkehrsbetrieb der städtischen Werke bzw. die Wohnungsbaugesellschaft. Dem Sozialamt organisatorisch zugeordnet ist das Seniorenbüro, der Behindertenbeauftragte, die Betreuung ehrenamtlich Tätiger und die Begleitung der Selbsthilfegruppen. Der Seniorenbeirat wird im Sozialreferat begleitet. Anregungen werden in regelmäßigen Kontakten mit der Stadtplanung, dem Grünflächenamt, dem Verkehrsbetrieb und dem Hochbauamt weitergegeben und wo möglich umgesetzt.
Eine externe enge Zusammenarbeit erfolgt mit den Wohlfahrtsträgern vor Ort. Viele Veranstaltungen werden zum Beispiel gemeinsam mit dem AWO-Mehrgenerationenhaus geplant und durchgeführt.
Vorgehen und Umsetzung
Die Haltestellen im Stadtgebiet sind vollständig erfasst. Aus Nachfrageerhebungen und Stichprobenzählungen sind die Ein- und Aussteigerzahlen bekannt. Die Haltestellen im zentralen Innenstadtbereich dienen in erster Linie der Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und der Versorgung mit Gütern. Diese zentralen Umsteigehaltestellen im Zentrum und am Bahnhof sind vollständig barrierefrei hergestellt worden. Zwischenzeitlich ergänzen weitere umgebaute Haltestellen das innerstädtische Umfeld.
Haltestellen an öffentlichen Einrichtungen wie am Klinikum, Friedhof und Schwimmbad oder Haltestellen im Umfeld von Senioreneinrichtungen sind prioritär behandelt worden. In allen Stadtteilen sind ebenfalls Haltestellen umgebaut worden, um am Start und Ziel der Fahrt einen barrierefreien Zugang zum System ÖPNV anbieten zu können. Eine Übersicht zeigt der als Anlage beigefügte Haltestellenübersichtsplan 2014.
Der Verkehrsbetrieb, das Stadtbauamt als federführende Stelle, Ordnungsamt, Tiefbauabteilung, ÖPNV-Stelle und die Behindertenbeauftragten stimmen jährlich die relevanten Haltestellen ab. Für diese wird ein Plan mit den notwendigen Maßnahmen erarbeitet. Die umzubauenden Haltestelle werden bei der Regierung von Oberfranken als Fördermittelgeber eingereicht und die notwendigen Eigenmittel im Haushalt der Stadt Coburg bereitgestellt. Der Bausenat der Stadt Coburg genehmigt letztlich den Umbau im Einzelnen. Für die Abstimmung, Planung und Genehmigungsphase ist ein Zeitraum von zwei Jahren vorzusehen.
Ergebnisse und Erreichtes
Mit der Darstellung der Haltestellen im Liniennetzplan des Stadtbussystems werden die Umbaufortschritte dokumentiert und für die Fahrgäste gekennzeichnet (s. Anlage Liniennetzplan). Gleichzeitig wird der Plan genutzt, um weitere thematische Informationen zu vermitteln.
Bis zum heutigen Zeitpunkt sind ca. 1/3 der Haltestellen umgebaut. Der jährliche finanzielle Aufwand von Seiten der Stadt Coburg liegt bei 200.000-250.000 Euro. Die Kosten für eine einzelne Haltestellenkante variieren erheblich je nach Ausgangssituation. So ist der Rückbau einer Haltestellenbucht mit deutlich mehr Aufwand verbunden als der Umbau einer Haltestelle, die bereits am Fahrbahnrand liegt.
Die zentralen Umsteigehaltestellen Theaterplatz und ZOB am Bahnhof sind im Zuge von städtebaulichen Projekten umgebaut worden, ebenso wie der Albertsplatz als zentrale Haltestelle im südlichen Zugang zur Fußgängerzone.
In jedem Coburger Stadtteil sind die zentraleren meist nachfragestärksten Haltestellen umgebaut worden, um so bei Bedarf einen entsprechenden Zugang anbieten zu können. Viele Seniorenwohneinrichtungen im Stadtgebiet profitieren von den Umbauten und Bürgerinnen und Bürger bitten immer wieder gezielt um Umbaumaßnahmen in ihrem Wohnumfeld. Das Projekt ist im Stadtrat und bei der Bevölkerung hoch akzeptiert. Und selbst die Coburger Wirtschaft anerkennt das Projekt, beispielsweise ist eine Haltestelle auf Initiative eines großen Unternehmens verlegt und auf eigene Kosten barrierefrei hergestellt worden.
Aufgrund der gesetzlichen Bindung durch das Personenbeförderungsgesetz ist eine Ausweitung des Projekts auf den gesamten Landkreis erforderlich. Einzelne Kommunen im Landkreis haben ebenfalls nach dem Muster der Stadt Coburg Haltestellen umgestaltet. Hier besteht weiterer Handlungsbedarf, um auch den Regionalverkehr entsprechend einzubinden.
Preisgeld
Da nicht alle Haltestellen zeitnah umgebaut werden können, stattet die Stadt Coburg nach und nach alle Haltestellen mit Sitzgelegenheiten aus. Diese leisten einen kleinen Beitrag, um vor allem älteren Menschen das Warten auf den Bus zu erleichtern. Auch an Wegen zwischen einzelnen (Versorgungs-) Einrichtungen und Bushaltestellen sollen Bänke installiert werden. Dazu sind allerdings nur geringe Mittel im Haushalt verfügbar, so dass hier ein mögliches Preisgeld die Maßnahme beschleunigen würde.
C Fragen zum Wettbewerbsbeitrag
C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags






C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags













































C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags
















































D Einzelprojekte
Einzelprojekts Nr. 1




















Einzelprojekts Nr. 2




















Einzelprojekts Nr. 3




















E Anlagen
Fotos





